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Sonderwahllokal in der Lutherstadt Eisleben eröffnet!

Frau Fischer 2,v.r - stehend und Frau Laß 5.v.r. Frau Fischer 2,v.r - stehend und Frau Laß 5.v.r. Lutherstadt Eisleben

Am Montag, dem 5.5.2014, 9:00 Uhr öffnete in der Lutherstadt Eisleben das Sonderwahllokal !

Pünktlich um 9:00 Uhr wurde das Sonderwahllokal in der Lutherstadt Eisleben, im Verwaltungsgebäude 5/6- Sangerhäuser Straße 12/13 (Katharinenstift), Raum 2 EG geöffnet.
Die Wahlleiterin, Jutta Fischer und deren Stellvertreterin, Carmen Laß, überzeugten sich persönlich über die Arbeitsbereitschaft der Mitarbeiter im Sonderwahllokal.
Die Möglichkeit,  im Sonderwahllokal die Stimmen abzugeben,  nutzte auch Dorothea Waltraud Reichert.
Trotz der immerhin 8 Stimmen, die Frau Reichert abgeben musste, nahm sie es gelassen und kämpfte sich,  unterstützt von den Mitarbeitern, bravurös durch die Briefwahlunterlagen.
Bei der Europa- und Kommunalwahl werden am 25.5.2014 neben dem Europäischen Parlament, der Kreistag  Mansfeld-Südharz, der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben und in den Ortschaften der Lutherstadt Eisleben der Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft gewählt.
Bürger aus den Ortschaften der Lutherstadt Eisleben haben somit insgesamt 11 Stimmen.
Europawahl -1- Stimme, Kreistag -3- Stimmen, Landrat -1- Stimme, Stadtrat -3- Stimmen und Ortschaftsrat -3- Stimmen.
Neben dem Sonderwahllokal besteht die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen nach Hause senden zu lassen.
Dazu ist es notwendig, seine Wahlunterlagen mit dem Zurücksenden der Wahlbenachrichtigungskarten anzufordern (Porto muss bezahlt werden).  Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem entsprechenden Formular, welches man auf der Internetseite der Lutherstadt Eisleben www.eisleben.eu/Wahlunterlagen ausfüllen kann, anzufordern.
Die Wahlunterlagen werden nach Hause gesandt und man kann diese in Ruhe ausfüllen.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen dann an das Briefwahllokal gesendet werden (portofrei).

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise  auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl vor anderen  geheimzuhalten.
Weitere Informationen unter: Sachsen-Anhalt  Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg, Telefon: 03 91 / 2 89 62 39.

Das Sonderwahllokal ist ab 5. Mai 2014 in der Lutherstadt Eisleben, im Verwaltungsgebäude 5/6- Sangerhäuser Straße 12/13 (Katharinenstift), Raum 2 EG  geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind:              Montag und Mittwoch von 9:00 – 16:00 Uhr
                                               Dienstag und Donnerstag von 9:00 – 18:00 Uhr
                                               sowie am Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
Am Freitag, dem 23.5.2014 hat das Sonderwahllokal       von 9:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

 

Quelle: Lutherstadt Eisleben

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