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Sachgerechter Umgang mit Feuerwerkskörpern verhindert Körper- und Sachschäden!

Sachgerechter Umgang mit Feuerwerkskörpern verhindert Körper- und Sachschäden! HP KB

siehe auch das Faltblatt zum Download in der Anlage

Einige Vorfälle aus der Silvesternacht 2014/2015

Gegen einen 48jährigen Hallenser werden strafrechtliche Ermittlungen geführt, weil er einen Feuerwerkskörper in Richtung eines Autos abfeuerte. In dem Auto befanden sich eine 42jährige Frau sowie deren beiden 8 und 12 Jahre alte Kinder, welche ein Knalltraume erlitten. Die drei Geschädigten wurden zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Gegen den Mann wird wegen einer Körperverletzung sowie Verstoße gegen das Waffengesetz ermittelt. Die Tat geschah gestern gegen 23:00 Uhr am Göttinger Bogen.

Im Bereich der Merseburger Straße wurden heute früh gegen 00:25 Uhr eine 26jährige Frau sowie ein 34jähriger Mann mit Böllern beworfen. Die Frau erlitt dabei Verbrennungen im Brust- sowie Nackenbereich und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Bei dem Mann wurden Haare versenkt und seine Jacke beschädigt.

 

In der Heinrich-Heine-Straße von Braunsbedra kam es heute gegen 00:20 Uhr zu einem Vorfall. Dort brannte ein 44jähriger Mann Feuerwerkskörper ab. Zwei Kinder im Alter von 7 und 8 Jahren sowie eine 29jährige Frau klagten nach einem lauten Knall über Ohrenschmerzen. Das eine Kind, ein Mädchen, wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelt gegen den Mann wegen dem Verdacht einer Körperverletzung.

 

Hinweise zum richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester beginnt in Deutschland am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Die Auswahl an Feuerwerkskörpern ist groß und deren Erwerb sowie Verwendung an gesetzliche Bestimmungen gebunden, welche im Sprengstoffgesetz sowie der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt sind.

Die Polizei möchte auch in diesem Jahr einige Tipps geben, damit dem ungetrübten Spaß mit dem Silvesterfeuerwerk nichts im Wege steht.

Zunächst sollte man wissen, dass pyrotechnische Erzeugnisse, wozu auch Feuerwerkskörper gehören, entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt werden. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.

Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.

Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.

Die benannten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr) abgebrannt werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

- Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;

- Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 sind nur im Freien zu verwenden;

- Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;

- Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungsstab keinesfalls in den Boden stecken;

- Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;

- Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;

- Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen;

 

Die Polizei wünscht allen einen guten sowie unfallfreien Start in das Jahr 2016!

 

Quelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd 

 

 

 

Letzte Änderung am Sonntag, 27 Dezember 2015 19:39

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