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Erhöhtes Straftatenaufkommen im Südpark von Halle-Neustadt Empfehlung

Erhöhtes Straftatenaufkommen im Südpark von Halle-Neustadt Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd

Polizei erhöht Präsenz und setzt Videotechnik ein

 
Im Zusammenhang mit einem erhöhten Straftatenaufkommen im Südpark von Halle-Neustadt wird die hiesige Polizei ihre Maßnahmen forcieren. So u.a. wird die polizeiliche Präsenz vor Ort merklich erhöht und es wird sowohl uniformierte als auch zivile Streifen geben.
 
Auf der Rechtsgrundlage des § 20 Absatz 2 Satz 1 SOG LSA wird die Polizei Identitätsfeststellungen durchführen. „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben“.
 
Als Begrenzung kommen nördlich die Ernst-Hermann-Meyer-Straße, südlich der Lortzingbogen, westlich der Brahmsbogen und östlich die Offenbachstraße bis Kirchteich in Frage.
 
Darüber hinaus wird die Polizei in Kürze mit Videoüberwachungsmaßnahmen an den Brennpunkten in Halle-Neustadt beginnen. Mit Hochdruck wird derzeit an der technischen Umsetzung gearbeitet.
 
Mit vier Videokameras wird die Polizei künftig den Südpark in Halle-Neustadt überwachen. Diese Maßnahme umfasst die Bereiche rund um die Eduard-Künnecke-Straße und die Mendelssohn-Bartholdy-Straße.
Die Videoüberwachung erfolgt auf der Grundlage des §16 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Danach kann die Polizei an den in § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA genannten Orten Bildaufnahmen oder –aufzeichnungen anfertigen.
 
Hierbei handelt es sich um Orte, an denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben oder sich Straftäter verbergen.
 
Die Bildaufnahmen werden in das Polizeirevier Halle (Saale) übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich Übersichtsaufnahmen gefertigt und aufgezeichnet werden. Personen können so zunächst nicht identifiziert werden. Nur im konkreten Einzelfall, nämlich bei Verdacht der Begehung von Straftaten oder einer sonstigen Gefahrensituation, wird durch die Zoomfunktion eine Bildvergrößerung erreicht, die eine Identifizierung von Personen möglich macht.
 
Das aufgezeichnete Bildmaterial wird 72 Stunden nach Erhebung selbsttätig durch Überspielen gelöscht, sofern nicht die Daten für die Verfolgung von Straftaten benötigt werden.
 
Auf die Videoüberwachung wird mit entsprechenden Schildern hingewiesen.
Die Videoüberwachung soll schnellstmöglich begonnen werden.
 
Quelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd
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