Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

Reviernews des Polizeirevier Halle vom 18.07.2013

Reviernews des Polizeirevier Halle  vom 18.07.2013 HP KB

Tätliche Auseinandersetzung

Am gestrigen Abend, gegen 22:00 Uhr, wurde polizeiliche bekannt, dass sich am Frauenbrunnen in Halle – Neustadt mehrere Personen schlagen sollen. Nach Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort, stellte sich heraus, dass eine zunächst verbale Auseinandersetzung in Tätlichkeiten ausgeartet war. Vor Ort konnten vier Beteiligte im Alter von 27, 34, 39 und 49 Jahren festgestellt werden; drei von ihnen wiesen Verletzungen auf. Eine ärztliche Behandlung vor Ort wurde durch alle Beteiligten abgelehnt. Der 39-Jährige widersetzte sich den polizeilichen Maßnahmen und verletzte dabei eine 38-jährige Beamtin und einen 41-jährigen Beamten leicht. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 2,20 Promille. Es wurden Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.

 

Alkoholisierter Fahrradfahrer gestellt

In der Nacht von gestern zu heute, kurz vor Mitternacht, führten Polizeibeamte in der Hermannstraße eine Verkehrskontrolle durch. Dabei hielten sie einen Radfahrer an, der ohne Licht am Fahrrad unterwegs war. Bei der Kontrolle nahmen sie Alkoholgeruch in der Atemluft des 28-jährigen Hallensers wahr. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,64 Promille. Es wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

Auch Fahrradfahrer müssen zur Teilnahme im Straßenverkehr verkehrstüchtig sein. Ab einem festgestellten Wert von 1,6 Promille geht man davon aus, dass ein Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig ist. Aber auch bei einem darunter liegenden Promillewert wird bei festgestellten Ausfallerscheinungen, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind,  Anzeige wegen des Verstoßes gegen § 316 StBG erstattet. Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz sollte man außerdem zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer nur aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel steht!

 

Quelle: Polizeirevier Halle

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com