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Anpassungen im Zahlungsverkehr mit dem Jobcenter und weitere Informationen des Jobcenter Halle - wird aktualisiert

Anpassungen im Zahlungsverkehr mit dem Jobcenter und weitere Informationen des Jobcenter Halle - wird aktualisiert Jobcenter Halle
Kein Dienstbetrieb an Heilig Abend und Silvester
 
Jobcenter Halle (Saale) bleibt am 24.12.2013 und 31.12.2013 geschlossen
 
 
Die Geschäftsführung des Jobcenters Halle (Saale) weist darauf hin, dass das Jobcenter am 24. Dezember 2013 und 31. Dezember 2013 geschlossen bleibt  und auch telefonisch nicht zu erreichen ist.
 
Bitte berücksichtigen Sie dies bei geplanten Vorsprachen.
 
Das Internetangebot rund um die Dienstleistungen finden Sie jedoch weiterhin auf der Homepage des Jobcenters Halle (Saale) unter www.jobcenter-hallesaale.de.
 
Ab dem 2. Januar 2014 steht das Jobcenter wieder zu den üblichen Öffnungszeiten mit allen Angeboten zur Verfügung.

 
Wichtige Änderungen in der Grundsicherung
 
 
Ab 01.01.2014 erhöhen sich die Regelbedarfe
 
 
Zum 01. Januar 2014 erhöhen sich die Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung entsprechend der Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und  Dienstleistungen und der  Entwicklung der Löhne und Gehälter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 391 Euro Grundsicherung, 2013 waren es 382 Euro. Die Regelbedarfssätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen anteilig.
 
Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 gegenüber 2013
 
      Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr)
      Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr)
      Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr)
      Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr)
      Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr)
      Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr)
 
Mit den Regelbedarfen steigen automatisch auch die meisten Mehrbedarfe, weil sie der Höhe nach abhängig vom jeweiligen Regelbedarf sind. Mehrbedarfe werden bei bestimmten besonderen Lebensumständen berücksichtigt, wie z.B. der Schwangerschaft.
 
Auch die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung wird der Lohnentwicklung angepasst. Für Arbeitssuchende der Grundsicherung, die privat kranken– und pflegeversichert sind,  erhöht sich damit auch der Zuschuss zu ihren Beiträgen.
 
Weitere Informationen  finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Halle (Saale) (www.jobcenter-hallesaale.de).
 

 
Ab 01.01.2014 höhere Grundgebühr der Postbank AG
 
 
Die Leistungen zur Grundsicherung erhalten Sie nur dann kostenfrei, wenn Sie die Geldleistungen auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überweisen lassen. Wenn Sie kein Konto haben, wird Ihnen eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ zugeleitet. Diese Zahlungsanweisung können Sie sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen.
Ab 01. Januar 2014 erhöht die Postbank AG die dadurch entstehenden zusätzlichen  Kosten auf 2,85 Euro, bisher waren das 2,10 Euro, die gleich von der zustehenden Leistung abgezogen werden.
Von der Auszahlungsstelle werden aber bei einer Barauszahlung zusätzlich immer nochdie folgenden Auszahlungsgebühren einbehalten.
 
Grundbetrag ab 01.01.2014                                            2,85 €
für jede Barauszahlung in einer Postfiliale bis 50 €             3,50 €
über 50 € bis 250 €                                                      4,00 €
über 250 € bis 500 €                                             5,00 €
über 500 € bis 1.000 €                                           6,00 €
über 1.000 € bis 1.500 €                                                 7,50 €
 
Damit es mit der erhöhten  Grundgebühr zu einem auszahlungsfähigen Betrag kommt, erhöht sich daher auch der Mindestbetrag einer Anweisung  auf 6,36 Euro.
 
Weitere Informationen  finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Halle (Saale) (www.jobcenter-hallesaale.de).
 
Quelle: Jobcenter Halle
 

Letzte Änderung am Dienstag, 17 Dezember 2013 18:59

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