Deshalb hier die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick:
- Schülerinnen und Schüler können während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, sobald sie 15 Jahre alt sind.
- Bis zum Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in Sachsen-Anhalt 9 Jahre) dürfen sie insgesamt max. 4 Wochen im Jahr, 40 Stunden in der Woche und 8 Stunden am Tag arbeiten. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ist die Ferienarbeit nicht mehr gesetzlich auf vier Wochen im Jahr begrenzt.
- Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Schülerinnen und Schüler dürfen nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends beschäftigt werden. Die Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist grundsätzlich verboten.
- Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.
- Untersagt ist auch die Arbeit am Fliessband, wo sich die Bezahlung nach der geleisteten Arbeitsmenge bzw. Stückzahl richtet (Akkordarbeit).
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei ihrer Tätigkeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind.
- Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schülerinnen und Schüler über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren unterweisen.
- Jeder Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert.
Ausführliche Informationen zum Thema Ferienjobs sind im Internet auf den Arbeitsschutzseiten des Landesamtes für Verbraucherschutz zu finden.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt