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Sachsen-Anhalter nutzen immer häufiger Kinderpflegekrankengeld

Kinderpflegekrankengeld Kinderpflegekrankengeld AOK Mediendienst

Immer mehr Sachsen-Anhalter nutzen die Möglichkeit, während der Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer Krankenkasse zu erhalten. In den letzten fünf Jahren ist hierzulande der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld um 65 Prozent gestiegen. Das ergab eine Auswertung des wissenschaftlichen Instituts der AOK. 5,5 Prozent aller AOK-Mitglieder haben dieses Angebot genutzt, womit Sachsen-Anhalt nach Sachsen und Thüringen im bundesweiten Ran-king auf Platz 3 liegt. Auch immer mehr Männer bleiben mit dem kranken Kind zu Hause.

Kinderpflegekrankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, um berufstätige Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie mit einem kranken Kind zuhause bleiben müssen. Erhalten sie in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

In Sachsen-Anhalt stieg die Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld unter allen AOK-Mitgliedern von 3,6 Prozent im Jahr 2012 auf 5,5 Prozent im Jahr 2016. Das Bundesland liegt damit auf Platz 3 nach Sachsen (8,8 Prozent) und Thüringen (7,9 Prozent). Innerhalb der 50 größten Städte Deutschlands liegen Halle und Magdeburg bei der Inanspruchnahme unter den Top 10. Mit 5,4 Prozent landet Halle auf Platz 6, Magdeburg mit 5,3 Prozent auf Platz 7. Spitzenreiter unter den 50 größten Städten Deutschlands ist Dresden mit 10,2 Prozent, Schluss-licht ist Gelsenkirchen mit 1 Prozent.

Neue Bundesländer führen Ranking an

Insgesamt nutzen immer mehr berufstätige Eltern die Möglichkeit des Kinderpflegekrankengeldes. Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller bundesweiten AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den bundesweit 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Die neuen Bundesländer belegen dabei im Ranking die ersten fünf Plätze und liegen damit deutlich vor den alten Bundesländern.

Laut AOK liegt dies vor allem daran, dass die Quote der erwerbstätigen Mütter in den neuen Ländern traditionell höher ist als in den alten. Zu-dem kehren Mütter in den neuen Bundesländern nach der Geburt früher in den Beruf zurück. Und damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch zu nehmen.

Große regionale Unterschiede in Sachsen-Anhalt

Vergleicht man die Landkreise in Sachsen-Anhalt, zeigen sich hier große regionale Unterschiede. Am häufigsten Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen haben die AOK-Mitglieder im Saalekreis. Hier haben 7 Prozent aller Mitglieder dieses Angebot genutzt. Danach folgt der Landkreis Börde mit 6,6 Prozent. Am Ende der Tabelle finden sich Des-sau-Roßlau mit 4,3 Prozent und der Altmarkkreis Salzwedel mit 4,4 Prozent.

Unter den Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist Schkopau Spitzenreiter. Hier hat 2016 mit 12,1 Prozent aller AOK-Mitglieder in der Gemeinde der größte Anteil Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Da-rauf folgen die Gemeinden Hohe Börde (10,9 Prozent), Barleben (9,9 Prozent) und Kabelsketal (9,8 Prozent). Am wenigsten in Anspruch genommen wird die Leistung des Kinderpflegekrankengeldes in den Gemeinden Flecken Diesdorf (3,1 Prozent), Stadt Oberharz am Brocken (3,0 Prozent) und Kuhfelde (1,9 Prozent).

Immer mehr Männer bleiben mit krankem Kind zu Hause

Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 in Sachsen-Anhalt kontinuierlich an: Blieben 2012 noch 27 Prozent mindestens einen Tag daheim, waren es 2016 bereits 31 Prozent.

Darüber hinaus haben Kinderkrankengeldfälle in der Regel nur kurze Fehlzeiten im Beruf. In rund 75 Prozent der Fälle war das Elternteil nicht länger als 3 Tage zuhause. Auf einen Tag entfielen dabei 31,4 Prozent, während 24,2 Prozent 2 Tage zuhause blieben. Danach geht die Quote deutlich nach unten. Nur noch 18,7 Prozent blieben 3 Tage zuhause, 5 Tage blieben nur noch 11 Prozent der Elternteile zuhause.

Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 2,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Ange-bot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Ab-schluss vor, steigt dieser Anteil deutlich. Spitzenreiter sind Mitglieder mit einem Bachelor-Abschluss (8,9 Prozent), dicht gefolgt von Mitgliedern mit einem Diplom/Magister/Master/Staatsexamen mit 8,2 Prozent. Auf Platz 3 folgen Menschen mit einer Promotion mit 6,1 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema „Kinderpflegekrankengeld“ enthält die AOK-Faktenbox.

 

Quelle: AOK Sachsen-Anhalt

Letzte Änderung am Donnerstag, 13 Juli 2017 19:50

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