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Ein wegweisendes Urteil für die Palliativmedizin: Zweiter Heinrich Pera Preis an Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan verliehen

Preisverleihung an Frau Bundesrichterin a.D. Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan Preisverleihung an Frau Bundesrichterin a.D. Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH

Das Hospiz- und Palliativzentrum Heinrich Pera, ein Zusammenschluss der drei halleschen Einrichtungen Hospiz Halle am St. Elisabeth- Krankenhaus gGmbH, Elisabeth Mobil und Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, hat zum zweiten Mal den Heinrich-Pera-Preis verliehen. Preisträgerin in diesem Jahr ist Bundesrichterin a.D. Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan. Mit der Verleihung des Preises ehren die Partner des Zentrums Menschen, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Hospiz- und Palliativgedankens und dessen Entwicklung, Stärkung und Verankerung im Bewusstsein der Gesellschaft verdient gemacht haben.


Das Zentrum wie auch der Preis sind nach dem katholischen Priester, Krankenpfleger und Krankenhausseelsorger Heinrich Pera benannt, einem der Begründer des modernen Hospizwesens in Deutschland. Die Zentrumspartner haben es sich zur Aufgabe gemacht, durch die Vernetzung ihrer Kompetenzen über eine gemeinsame Plattform schwerkranken Menschen eine qualifizierte und sorgsame Beratung und Begleitung sowie eine weitgehend selbstbestimmte Gestaltung des letzten Lebensabschnitts zu ermöglichen. Die diesjährige Preisträgerin Prof. Rissing-van Saan war im Juni 2010 als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof an einer Rechtsprechung beteiligt, die bisherige Rahmenbedingungen der Palliativmedizin entscheidend beeinflusst und sowohl den tatsächlichen, als auch den mutmaßlichen Patientenwillen stärker als bislang in den Mittelpunkt nicht nur des ärztlichen Handelns gerückt hat.

Dem Urteil vorausgegangen war eine langjährige Entwicklung in der Rechtsprechung des BGH:  Urteil des 3. Strafsenats vom 8. Mai 1991 (BGHSt. 37 376), mit dem die sog. „passive Sterbehilfe“ von der Rechtsprechung als zulässige Form der „Sterbehilfe“ anerkannt wurde. Wichtige Aussage: eine Intensivbehandlung darf nicht mehr aufgenommen oder muss beendet werden, wenn sie Leiden nicht mehr bessern, sondern das Sterben nur noch verlängern kann.
Urteil des 3. Strafsenats vom 15. November 1996 (BGHSt. 42, 301) zur Zulässigkeit der sog. „indirekten“ Sterbehilfe. Wichtige Aussage: eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation, die dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht, wird bei einem Sterbenden nicht dadurch unzulässig, dass sie als unbeabsichtigte aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge, den Todeseintritt beschleunigen kann.
Das Urteil des 2. Strafsenats vom 25. Juni 2010 unter dem Vorsitz von Frau Prof. Rissing-van Saan 2010 zum sog. „gerechtfertigten Behandlungsabbruch“ (BGHSt 55, 191) stellt schließlich vor allem auf den Patientenwillen ab. So ist die aktive Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen bei einem Palliativpatienten, zum Beispiel durch das Entfernen einer Magensonde, nicht als aktive Sterbehilfe angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Partner des Palliativ- und Hospizzentrums sehen in dem Urteil unter der maßgeblichen Beteiligung von Frau Prof. Rissing-van Saan eine wegweisende Stärkung der Patientenrechte.


Dr. Hendrik Liedtke, Ärztlicher Direktor des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara, überreichte den Preis und stellte mit Blick auf die Tragweite des Urteils fest: „Manchmal findet eine Revolution auch im Gerichtssaal statt“. Notburga Wirth vom Hospiz Halle sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Innerhalb eines festlichen Rahmenprogramms erlebten wir mit Frau Rissing-van Saan eine menschlich zugewandte, würdige Preisträgerin. Als Bundesrichterin hatte sie einen bedeutenden Anteil an wegweisenden Gerichtsurteilen, die das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und es den an der Hospiz- und Palliativversorgung Beteiligten ermöglichen, rechtlich sichere Entscheidungen zu treffen.“ Auch Thomas Kolodziej, Geschäftsleiter von Elisabeth Mobil, betonte die Handlungssicherheit, die das Urteil für die Palliativmediziner und Palliativpflegenden bedeutet: „Lebensqualität entsteht, wenn Menschen eigene Vorstellungen zum Leben verwirklichen können. Hierzu gehört auch das Gestalten der Lebensgrenzen. Das von Frau Rissing- van Saan mitverantwortete Urteil zeugt von einem tiefen Glauben an die Vernunft des Einzelnen und stellt unsere alltägliche Arbeit auf ein juristisch sicheres Fundament.“
Festredner bei der Veranstaltung im Schwesternhaus war Prof. Dr. Arndt Büssing (Fakultät für Gesundheit, Professur für Lebensqualität, Spiritualität und Coping an der Universität Witten/Herdecke) mit einem Vortrag über die spirituellen Bedürfnisse chronisch kranker und alter Menschen. Die Laudatio auf die Preisträgerin hielt Prof. Dr. Paolo Fornara, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von Schülern des Landesgymnasiums Latina „August Hermann Francke“. Die Partner des Hospiz- und Palliativzentrums verleihen den Heinrich-Pera-Preis jährlich auf der Basis eingehender Nominierungen. Vorschläge für künftige Preisträger können an
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Quelle: Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH

 

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