Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

Sonderurlaub bei Umzug?

Einem Arbeit­nehmer steht nur dann Sonderurlaub für einen Umzug zu, wenn

dies mit dem Arbeitgeber so vereinbart ist. Dies kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebs­vereinbarung oder einem Tarif­vertrag ergeben.
Ist dies hingegen nicht der Fall, besteht auch kein Anspruch auf Sonde­rurlaub, denn eine gesetzliche Regelung hierzu fehlt. Der Arbeitnehmer kann dann nur seinen gesetzlich zustehenden Erholung­surlaub für den Umzug verwenden.

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com