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ACHTUNG Krankenkassen müssen kurzfristig entscheiden!!

Wenn eine Krankenkasse einen Antrag für eine Therapie zu spät ablehnt, gilt

dieser als bewilligt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel ( Beschluss vom 16.04.2015, Az. B 1 KR 25/15) klar gestellt.

Seit Ende 2013 ist es gesetzlich geregelt, dass Anträge an Krankenkassen als genehmigt gelten, wenn über diese nicht rechtzeitig entschieden wurde. Eine Kasse muss spätestens drei Wochen nach Antragseingang entschieden haben, wenn kein Gutachten eingeholt werden muss.

Letzte Änderung am Dienstag, 19 April 2016 13:33

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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