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Bleirohre im Haus? Darüber muss aufgeklärt werden!

Bleirohre im Haus? Darüber muss aufgeklärt werden! HP-DS

Der Verkäufer eines Hauses muss darüber aufklären, dass 

im Haus Bleirohre verbaut sind! Dies gilt auch dann, wenn noch kein akuter Sanierungsbedarf vorliegt. 

Bleirohre im Haus stellen nämlich grundsätzlich einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 BGB dar.
So das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 22.10.2019; Az: 24 U 251/18

Sollte der Verkäufer diesen Sachmangel also verschweigen, muss er die Kosten für den Austausch tragen 

 

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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