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Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator im Treppenhaus abstellen?

Laut BGH darf der Mieter Gegenstände wie einen Kinderwagen,

Rollstuhl oder Rollator, auf den er angewiesen ist, an geeigneter Stelle im Hausflur abstellen - Solange es ausreichend Platz im Treppenhaus gibt und die Fluchtwege im Brandfall nicht blockiert werden!

(BGH, 10.11.2006; Az.: V ZR 46/06)

 

Damit sind auch entsprechende Klauseln in Hausordnungen unzulässig, sofern sie das Abstellen der vorgenannten Gegenstände im Hausflur grundsätzlich verbieten.

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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