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Informationen aus der Halleschen Wirtschaft - wird aktualisiert

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IHK kritisiert Gesetzesentwurf:

Mietpreisbremse verschärft Wohnungsknappheit

Halle, 21. März 2014. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) sieht den neuen Gesetzentwurf zur sogenannten Mietpreisbremse kritisch. „Ein staatliches Preisdiktat in Form von willkürlichen Preisobergrenzen ist kontraproduktiv, wenn es darum geht, die Ursachen für steigende Mieten zu beseitigen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer
Dr. Thomas Brockmeier.

„Steigende Mieten sind ein Signal für knapper werdenden Wohnraum. Normalerweise reagiert der Wohnungsmarkt darauf durch mehr Neu- und Umbau“, so Brockmeier weiter. Investoren würden aber durch immer strengere staatliche Auflagen beim Gebäudebau und nun auch noch durch künstliche Preisdeckel eher abgeschreckt, in den Wohnungsmarkt zu investieren. „Das bremst Investitionen, anstatt sie anzukurbeln“, mahnt Brockmeier. Die IHK begrüßt allerdings, dass die Entscheidung, von der Regelung Gebrauch zu machen oder nicht, bei den Ländern liege. Extreme Preisspitzen im Wohnungsmarkt gebe es nur in einigen wenigen westdeutschen Metropolen mit starken Einwohnerzuwächsen wie beispielsweise München oder Frankfurt am Main. „Deshalb wird wohl niemand in Sachsen-Anhalt ernstlich Bedarf sehen, diese Regelung hier anzuwenden“, so Brockmeier.

Die Vorschrift, dass nun ausschließlich der Vermieter den Makler bezahlen soll, sei faktisch unschädlich. Sie offenbare jedoch ein „beunruhigend naives Verständnis von Marktwirtschaft“. Selbstverständlich würden die Vermieter diese zusätzlichen Kosten über kurz oder lang auf die Mieten umlegen. Thomas Brockmeier: „Zu glauben, dass die Kosten für den Makler sich plötzlich in Luft auflösen, nur weil sie an anderer Stelle abgebucht werden, ist naiv und soll wohl eher der Beruhigung der Mietergemüter dienen als der Lösung realer Probleme.“        


 

Förderprogramme Energie und Umwelt:
IHK: Wie Kostenspirale Energie gedämpft werden kann

Halle, 20. März 2014.Um Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen im Bereich Energie und Umwelt zu unterstützen, hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) eine aktualisierte Broschüre veröffentlicht. „Knappe Rohstoffe und steigende Energiepreise machen Investitionen in Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz und damit zur Kostensenkung für Unternehmen attraktiv“, erklärt IHK-Fördermittelexpertin Silvana Theis. Die IHK wolle mit der Publikation die zahlreichen Förderangebote von Bund und Land vorstellen.

„Die Finanzierung spielt bei Investitionen in innovative Technologien zur dauerhaften Senkung des Energieverbrauchs eine wichtige Rolle. Gleichzeitig versuchen die Betriebe mit einer verbesserten Energieeffizienz steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken. Mit der Broschüre möchten wir den Unternehmen ein Hilfsmittel an die Hand geben, sich einen Überblick über mögliche Zuschuss- und Darlehensförderprogramme für die Bereiche Energie und Umwelt zu verschaffen“, so Theis. Enthalten sind Informationen zu Antragstellung, Förderquoten sowie Kontaktdaten des Projektträgers. Die Broschüre verlinkt direkt zu Fördermittelgebern, Antragsunterlagen, Richtlinien und weiteren notwendigen Formularen zur Beantragung der Fördermittel.

Die kostenfreie Publikation ist online unter www.halle.ihk.de | Dokument-Nr. 7471 abrufbar oder kann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
als Print- oder Digitalversion bestellt werden.

 

Quelle: IHK Halle Dessau

 


Eröffnung der erneuerten Ausbildungswerkstätten für das Gebäudereinigerhandwerk 

Am gestrigen Donnerstag weihte das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Halle die erneuerte Ausbildungsstätte für die Gebäudereiniger ein. Die drei Werkstatträume wurden in den vergangenen Wochen für über zehntausend Euro umfangreich sanieren. 

Der Obermeister der Gebäudereinigerinnung Süd-Ost, Matthias Stenzel, lobte die Ausbildung im „Kompetenz- und Ausbildungszentrum für das Gebäudereinigerhandwerk“ als praxisnah und betriebsbezogen. Zugleich kündigte er an, neben den verschiedenen Ausbildungsformen verstärkt auch die Zusammenarbeit mit der Industrie zu suchen. „Die Erfahrungen die wir in der Ausbildung sammeln, können dazu beitragen Spezialgeräte und Maschinen nicht nur leiser zu machen, sondern auch anwenderfreundlicher. Manchmal hilft ein Tragegriff an der richtigen Stelle, um die Arbeit erheblich zu erleichtern“, so Stenzel bei der Einweihung der Ausbildungsstätte.  

Während der Einweihung übergab die Alfred Kärcher Vertriebs GmbH u.a. einen hochmodernen Scheuer-Saugautomaten, eine akkubetriebene Kehrmaschine und eine Poliermaschine für Hartböden, die zukünftig für die Ausbildung im Gebäudereinigerhandwerk verwendet werden.  

Hintergrund: 
Das Ausbildungszentrum des Gebäudereinigerhandwerks wurde vor zehn Jahren als gemeinsame Initiative der Handwerkskammer und der Gebäudereinigerinnung gegründet. In diesem Zentrum werden fast 90 Auszubildende des Gewerks aus ganz Sachsen-Anhalt und aus Thüringen in Kursen der Überbetrieblichen Ausbildung unterwiesen, finden Meister- und Fortbildungslehrgänge statt.

 

Experiment Mindestlohn: Ausbildung darf nicht unattraktiv sein! 


„Der von der Bundesregierung vorgesehene Mindestlohn von 8,50 Euro ist ein Experiment mit ungewissem Ausgang“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dr. Jürgen Rogahn. Umso wichtiger sei es, zumindest die konkrete Ausgestaltung des Mindestlohnes sorgfältig auszutarieren: „Bundesministerin Nahles hat vorgeschlagen, keinen Mindestlohn für Jugendliche bis 18 Jahre einzuführen. Nachvollziehbar ist ihre Begründung, dass Ausbildung gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht unattraktiv werden solle. Allerdings: Eine Ausbildung ist  im Alter von 18 nicht zu Ende. Nicht wenige Jugendliche beginnen erst mit 18 oder 19 Jahren eine Ausbildung. Eine Altersgrenze von mindestens 21 Jahren wäre notwendig, wenn die Argumentation von Frau Nahles zu Ende gedacht wird“, so Rogahn.  

Wichtiger als einzelne Ausnahmeregelungen sei jedoch die Bewertung des Mindestlohnes als Ganzes. Es muss überprüft werden, ob die Befürchtungen – Arbeitsplatzverlust für Geringqualifizierte, Schwächung der Tarifautonomie – eintreten könnten. Auch die Kosten für die Durchsetzung des Mindestlohnes (z.B. der Kontrollaufwand) sollten berücksichtigt werden.

 

Quelle: HWK Halle

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Torsten Vockroth
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