Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

Verpackungsverordnung: Vollständigkeitserklärung jetzt hinterlegen!

Verpackungsverordnung: Vollständigkeitserklärung jetzt hinterlegen! HP KB

IHK mahnt: Vollständigkeitserklärung jetzt hinterlegen!


Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) im Rahmen der Verpackungsverordnung für das Berichtsjahr 2012 endet am 1. Mai 2013. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) betroffene Betriebe hin.

„Bislang haben nur wenige Unternehmen Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2012 hinterlegt“, so IHK-Geschäftsführer Reinhard Schröter. Laut Verpackungsverordnung müsste jedoch bis zum 1. Mai 2013 die Erklärung im so genannten VE-Register unter der Internetadresse www.ihk-ve-register.de hinterlegt werden. Die Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte achten darauf, dass die Frist eingehalten wird. „Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen“, betont Schröter und mahnt deshalb zur Eile und betont: „Wir unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung.“

Betroffen von der Hinterlegungspflicht sind Unternehmen, die im letzten Jahr Verpackungsmaterialien von mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier/Pappe/Kartonagen oder 30 Tonnen Alu/Weißblech/Kunststoffe/Verbundmaterialien in Verkehr gebracht haben.

Für technische Fragen steht in der IHK, Silvana Theis telefonisch unter 0345 2126-263 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen können sich Unternehmen an Andreas Scholtyssek, Telefon: 0345 2126-203 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Quelle: IHK Halle Dessau

Letzte Änderung am Dienstag, 23 April 2013 16:39

Anzeigen
Torsten Vockroth
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com