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Vollendung statt Stagnation

Vollendung statt Stagnation Foto: HP

Zehn Forderungen der touristischen und gastgewerblichen Leistungsträger der Mitteldeutschen Seenlandschaft

Leipzig/Halle (Saale), 27. Mai 2022. Um die mitteldeutsche Seenlandschaft weiter voranzubringen, haben die hiesigen touristischen und gastgewerblichen Leistungsträger einen Forderungskatalog erstellt. Er richtet sich an alle Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik auf kommunaler und Landesebene in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie an die für die Bergbaufolgelandschaften verantwortlichen Bundesbehörden. Hintergrund: In der Mitteldeutschen Seenlandschaft hat im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte eine beeindruckende Entwicklung stattgefunden. Mit großem gemeinschaftlichen Engagement wurde länderübergreifend und im Einklang mit Mensch und Natur ein Struktur- und Kulturwandel vollzogen und ein neues Kapitel in der Regionalentwicklung aufgeschlagen. So sind aus unterschiedlichen Ideen schon heute attraktive und überregional beliebte Anziehungspunkte für Freizeit, Erholung, Sport und Tourismus entstanden. Damit diese, mit viel Engagement und hohem finanziellen Aufwand vor allem auch seitens der privaten Wirtschaft verbundenen Investitionen, erfolgreich in Wert gesetzt und neue Konzepte etabliert werden, bedarf es dringend der Vollendung dieser Erfolgsgeschichte. Unterstützt werden die Leistungsträger in ihrem Anliegen durch die Industrie- und Handelskammern zu Leipzig und Halle-Dessau. „Politik und Verwaltung haben eine Dienstleisterfunktion und müssen die von der Gesellschaft bereitgestellten Mittel zum Wohle der Allgemeinheit transparent verwenden. Mit dem Forderungspapier geben wir den Entscheidungsträgern eine Agenda an die Hand, mit der sie bessere Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft an den mitteldeutschen Seen und Flüssen schaffen können“, kommentierte Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig. Die Forderungen: 1. Ein klares und verbindlich kommuniziertes Bekenntnis der zuständigen Ämter und Behörden auf kommunaler und Landesebene in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie der für die Bergbaufolgelandschaften verantwortlichen Bundesbehörden zur Fertigstellung bzw. der zügigen Wiederherstellung/Sanierung der sogenannten Schlüsselprojekte, insbesondere des Gewässerverbundes. 2. Eine im Hinblick auf das nächste Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Bund und Ländern (2023 – 2027) auskömmliche Fortfinanzierung aller notwendigen Maßnahmen zur Grundsanierung, Gefahrenabwehr sowie zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards. 3. Die zügige Feststellung der Fertigstellung der Seen sowie Erteilung der Schiffbarkeitserklärungen, um unbefristete Nutzungsgenehmigungen – statt jährlich zu aktualisierender Einzelgenehmigungen – zu ermöglichen. Dabei muss die Nutzung der Seen für die Angelfischerei wie auch für eine sanfte touristische Nutzung trotz Natur- bzw. Artenschutz in einem angemessenen Rahmen möglich sein. 4. Die Verbesserung der Abstimmung und Abläufe sowie der Zusammenarbeit der zuständigen Ämter und Behörden, z. B. durch Nutzung professioneller Projekt- sowie Prozessmanagementstrukturen und damit verbunden … 5. … ein wesentlich höheres Tempo bei der Vorbereitung, Vergabe, Beauftragung und Erstellung von notwendigen Gutachten, Analysen und Bauplanungen sowie bei der baulichen Umsetzung der betreffenden Projekte. 6. Die frühzeitige, regelmäßige, transparente und verbindliche Kommunikation der zuständigen Ämter und Behörden gegenüber den touristischen und gastgewerblichen Leistungsträgern zu Planungen, Sachständen und bezüglich der fristgemäßen Umsetzung getroffener Vereinbarungen. 7. Die Etablierung einer „Ermöglichungskultur“ in den zuständigen Ämtern und Behörden im Hinblick auf eine verantwortungsbewusste touristische und wassersportliche Entwicklung (z. B. Erlaubnis des Kitesurfens auf dafür geeigneten Seen, gleichzeitiges Betreiben verschiedener Wassersportarten auf derselben Seefläche, Ausweitung der erteilten Gestattungen insbesondere für muskelbetriebene Verleihboote sowie elektrisch betriebene Boote). 8. Die Fertigstellung noch fehlender Zuwegungen und Radwege zur touristischen Erschließung der Gewässer und Seen sowie die Sicherstellung eines bedarfsgerechten ÖPNV-Angebots (auch morgens und abends, am Wochenende, an Feiertagen, Fahrradmitnahmemöglichkeit, Ticketing verkehrsverbundübergreifend) zur besseren Erreichbarkeit der Seen. 9. Die zügige und bedarfsgerechte Fortschreibung wassertouristischer Nutzungskonzepte in den kommunalen Parlamenten. 10. Eine verstärkte und zielgerichtete Vermarktung der touristischen Destination mit der Erschließung neuer Zielgruppen bzw. -regionen.

Quelle: Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Letzte Änderung am Sonntag, 29 Mai 2022 11:52

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Torsten Vockroth
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