„Zur schnellen Hilfe stehen unsere IHK-Ausbildungsberater auch vor Ort bereit. Wenn zum Beispiel der Ausbildungsbetrieb aufgrund des Hochwassers nicht aufrechterhalten werden kann, suchen wir gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen“, erklärt Dr. Simone Danek, IHK-Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung. „Ziel ist es natürlich, dass die Ausbildung weitergehen kann. Das wollen wir unbürokratisch regeln“, bekräftigt Danek. Die IHK weist weiterhin darauf hin, dass die geschädigten Unternehmen für ihre Azubis und Angestellten ein ‚konjunkturelles Kurzarbeitergeld‘ beantragen können, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt.“
Unter der Hochwasser-Hotline der IHK werden montags bis sonntags betriebliche Schadensmeldungen, Hilfsgesuche und -angebote entgegengenommen sowie Informationen zu Kontaktstellen vermittelt. Weitere aktuelle Informationen unter: www.halle.ihk.de, Dokument-Nr. 12018.
Quelle: IHK Halle Dessau