„Ohne das ehrenamtliche Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmern liefe das Privileg der Selbstverwaltung ins Leere. Die Interessenvertretung der Wirtschaft wäre unmöglich. Ich rufe deshalb alle Gewerbetreibenden auf: Beteiligen Sie sich an der Wahl“, so Heinz Keller, Vorsitzender des IHK-Wahlausschusses. „Wie wichtig der Einsatz für die Gemeinschaft ist, zeigen die bewegenden Bilder von freiwilligen Fluthelfern im Hochwassergebiet. Auch viele Unternehmer sind hier tätig. Aber auch in ihrer IHK sind sie wichtige ehrenamtliche Akteure für die Wirtschaft“, betont Keller. „Die Mitarbeit in der IHK-Vollversammlung ist unbezahlt, aber auch unbezahlbar.“ Viele Herausforderungen könnten Unternehmer nur gemeinsam bewältigen.
Für die Vollversammlung kandidieren können Personen, die als Gewerbetreibende selbst IHK-Mitglied sind oder zur gesetzlichen Vertretung eines IHK-Mitgliedsunternehmens befugt sind. Berechtigt sind auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Die Unternehmen müssen in der IHK-Wählerliste erfasst sein.
Die neue Vollversammlung der IHK wird im Herbst für die Wahlperiode 2013 bis 2018 gewählt. Ihre Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für Belange der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung legt fest, wofür sich die IHK einsetzt. Sie entscheidet über Rahmen und Richtlinien der IHK-Arbeit, über die Höhe der IHK-Beiträge und -Gebühren sowie den IHK-Haushalt. Weitere Informationen zur Wahl unter www.unternehmer-waehlen.de.
Quelle: IHK Halle Dessau