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Stadt Halle (Saale) schließt Weihnachtsmarkt mit sofortiger Wirkung – Händler und Stadt arbeiten an Alternative

Stadt Halle (Saale) schließt  Weihnachtsmarkt mit sofortiger Wirkung –  Händler und Stadt arbeiten an Alternative (c) HP KB

Die Stadt Halle (Saale) wird ihren Weihnachtsmarkt 2021 nicht fortsetzen. In der seit heute, 24. November 2021, 0 Uhr geltenden

15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist in § 10 Abs. 1 festgelegt, dass Besucherinnen und

Besuchern nur der Zutritt zum Weihnachtsmarkt gemäß der 3G-Regelung gewährt werden darf. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Die Stadt Halle (Saale) arbeitet nunmehr gemeinsam mit den Händlern an einer Alternative,die schnellstmöglich umsetzbar ist.

Bürgermeister Egbert Geier: „Nachdem das Land Sachsen-Anhalt am späten Dienstagnachmittag seine 15. Eindämmungsverordnung

bekanntgegeben hat, die bereits seit heute Nacht in Kraft ist, muss die Stadt Halle (Saale) den Weihnachtsmarkt schließen.

Über Nacht ist die neuerliche Verschärfung für unser dezentrales Konzept weder organisatorisch umsetzbar noch finanzierbar.“

Die Stadt Halle (Saale) hat gemäß der bisher geltenden rechtlichen Regelungen ein dezentrales Konzept entwickelt, mit dem der

Weihnachtsmarkt hätte durchgeführt werden können. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und um das Infektionsrisiko

zu minimieren, wurde das Hygienekonzept zwei Mal umfassend verschärft: Abstandsregeln, 3G an Glühwein- und Imbissständen,

Maskenpflicht, Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, Lautsprecherdurchsagen, Verkürzung der Öffnungszeit, mehr Sicherheitspersonal.

Nach der neuen 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes reichen diese Maßnahmen für die Durchführung des

Weihnachtsmarktes jedoch nicht mehr aus. Nach intensiver Prüfung und Abwägung der neuen Rechtslage kommt die Stadt zu

dem Ergebnis, dass eine weitere Verschärfung der Zutrittsregeln für einen dezentral konzipierten Weihnachtsmarkt für die Stadt

als Veranstalterin nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sowie verhältnismäßig und angemessen umsetzbar ist.

Der eingezäunte Hallmarktbereich, der von einem privaten Betreiber organisiert wird, ist nicht von der Schließung betroffen.

In dem Bereich gilt die 2-G-Regelung.

Die Stadt Halle (Saale) hat die Weihnachtsmarkthändler bereits über die Entscheidung und die weitere Vorgehensweise informiert.

 

Quelle: Stadt Halle

 

verschärft: Abstandsregeln, 3G an Glühwein- und Imbissständen, Maskenpflicht,
Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, Lautsprecherdurchsagen, Verkürzung der
Öffnungszeit, mehr Sicherheitspersonal.

Nach der neuen 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes reichen
diese Maßnahmen für die Durchführung des Weihnachtsmarktes jedoch nicht mehr
aus. Nach intensiver Prüfung und Abwägung der neuen Rechtslage kommt die Stadt
zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verschärfung der Zutrittsregeln für
einen dezentral konzipierten Weihnachtsmarkt für die Stadt als Veranstalterin nicht
mehr wirtschaftlich darstellbar sowie verhältnismäßig und angemessen umsetzbar ist.

Der eingezäunte Hallmarktbereich, der von einem privaten Betreiber organisiert wird,
ist nicht von der Schließung betroffen. In dem Bereich gilt die 2-G-Regelung.

Die Stadt Halle (Saale) hat die Weihnachtsmarkthändler bereits über die Entscheidung
und die weitere Vorgehensweise informiert.


verschärft: Abstandsregeln, 3G an Glühwein- und Imbissständen, Maskenpflicht,
Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, Lautsprecherdurchsagen, Verkürzung der
Öffnungszeit, mehr Sicherheitspersonal.

Nach der neuen 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes reichen
diese Maßnahmen für die Durchführung des Weihnachtsmarktes jedoch nicht mehr
aus. Nach intensiver Prüfung und Abwägung der neuen Rechtslage kommt die Stadt
zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verschärfung der Zutrittsregeln für
einen dezentral konzipierten Weihnachtsmarkt für die Stadt als Veranstalterin nicht
mehr wirtschaftlich darstellbar sowie verhältnismäßig und angemessen umsetzbar ist.

Der eingezäunte Hallmarktbereich, der von einem privaten Betreiber organisiert wird,
ist nicht von der Schließung betroffen. In dem Bereich gilt die 2-G-Regelung.

Die Stadt Halle (Saale) hat die Weihnachtsmarkthändler bereits über die Entscheidung
und die weitere Vorgehensweise informiert.

Letzte Änderung am Mittwoch, 24 November 2021 12:16

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