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Frankreich bessert Presseleistungsschutzrecht nach

Frankreich bessert Presseleistungsschutzrecht nach Corint Media

Assemblée nationale fragt Unterstützung von Corint Media an

Um Digitalkonzerne zu Zahlungen an Presseverleger zu verpflichten, evaluiert die französische Assemblée nationale mit Hilfe ausgesuchter Marktteilnehmer die Wirkung des Leistungsschutzrechts für franz. Presseverleger –
als einziger nichtfranzösischer Marktteilnehmer wurde Corint Media um Stellungnahme gebeten.

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des französischen Presseleistungsschutzrechts, das auf der EU-Urheberrechtsrichtlinie beruht, verharren die Verlage in Frankreich immer noch in Verhandlungen mit großen Digitalplattformen wie Google oder Facebook. Zuletzt hatte die französische Kartellbehörde Google zu einer Strafzahlung von 500 Millionen Euro verpflichtet, weil der Konzern nicht konstruktiv mit den Presseverlegern verhandelt hatte. Nun evaluiert der französische Gesetzgeber die Wirksamkeit des Presseleistungsschutzrechts und stellt eine Verschärfung in Aussicht.

Dazu Laurent Garcia, der zuständige Berichterstatter der Untersuchungskommission der
Assemblée nationale:

« La France a été le premier pays de l’UE à transposer la directive européenne sur le droit d’auteur en droit national en 2019. Depuis lors, divers groupes numériques ont tenté d’empêcher la naissance du droit voisin des éditeurs. En conséquence de quoi, l’autorité antitrust française a déjà infligé une amende à Google. Il est maintenant temps d’évaluer si la loi doit être durcie ou modifiée afin que les groupes numériques internationaux respectent effectivement leurs obligations légales en France. En raison de la dimension européenne de la loi, nous sommes bien sûr intéressés par la position de l’Allemagne en général et de Corint Media en tant qu’organisme de gestion collective des droits de la presse. »

(Übersetzung: „Frankreich war das erste EU-Land, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie bis 2019 in nationales Recht umgesetzt hat. Seitdem haben verschiedene Digitalkonzerne versucht, die Entstehung des Leistungsschutzrechts für Verleger zu verhindern. Infolgedessen hat die französische Kartellbehörde bereits eine Geldstrafe gegen Google verhängt. Nun ist es an der Zeit zu bewerten, ob das Gesetz verschärft oder geändert werden muss, damit internationale Digitalkonzerne ihren rechtlichen Verpflichtungen in Frankreich tatsächlich nachkommen. Aufgrund der europäischen Dimension des Gesetzes sind wir natürlich an der Position Deutschlands im Allgemeinen und von Corint Media als Verwertungsgesellschaft für Presseleistungsschutzrechte interessiert“.)

Dafür hat die Assemblée nationale – das Unterhaus des französischen Parlaments – in einer Untersuchungskommission mehrere Marktteilnehmer zu Stellungnahmen aufgefordert und fragt bei diesen die wirtschaftlichen und rechtlichen Positionen ab. Als einziger nichtfranzösischer Marktteilnehmer wurde Corint Media ein detaillierter Fragebogen zugesandt, in dem sowohl die Entwicklung in Deutschland als auch die Tätigkeit von Corint Media dargestellt werden soll.

Corint Media kooperiert hierbei vollumfänglich mit der Assemblée nationale und hat die Beantwortung der Fragen fristgerecht zugesagt.

 

Corint Media-Geschäftsführer Christoph Schwennicke und Markus Runde:

„Wir begrüßen, dass das Presseleistungsschutzrecht in Frankreich verschärft wird und freuen uns, unsere Erfahrungen und Einschätzungen mit dem französischen Parlament zu teilen – schließlich lässt die Größe der Aufgabe und die Bedeutung für die Presse nur einen europäischen Weg zu. Die Evaluation des Presseleistungsschutzrechtes muss darüber hinaus auch ein Signal für Deutschland sein, die Presseverlage zu unterstützen, um die Auseinandersetzung mit den marktbeherrschenden Digitalkonzernen zu bestehen und das deutsche Gesetz durchsetzungsstärker auszugestalten.“

Quelle: Corint Media GmbH

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