Dadurch soll angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie
der Besucher und Besucherinnen erhöht werden. Ab heute wird für den Zutritt zu den Dienstgebäuden von
Besucherinnen und Besuchern ein Nachweis einer Immunisierung (genesen oder geimpft) oder die Vorlage eines
negativen Tests verlangt (=3G-Regel).
Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. das negative Ergebnis eines
PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoCAntigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden)
wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert. Der Nachweis eines negativen Antigenschnelltest-
Ergebnisses muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung werden gebeten, etwas mehr Zeit einzuplanen und die
entsprechenden Nachweise bereitzuhalten. Darüber hinaus gelten in den Dienstgebäuden weiterhin die
AHA-Regeln (Abstand halten – mindestens 1,5 Meter, Hygiene und grundsätzlich Maske tragen).
Die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Husten- und Niesetikette, sind zu beachten.
Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zum Gebäude untersagt.
Quelle: Stadt Halle