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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023 HP-KB

In Sachsen-Anhalt werden rund 2.500 ehrenamtliche „Richter ohne Robe“ gesucht

In Sachsen-Anhalt laufen die Vorbereitungen für die Schöffenwahl 2023. In den kommenden Monaten werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 bestimmt. In Sachsen-Anhalt werden rund 2.500 Schöffinnen und Schöffen gesucht, die als „Richter ohne Robe“ die Strafgerichtsbarkeit zwischen Altmark, Burgendlandkreis, Anhalt und Harz verstärken.

 

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt mit besonderer Bedeutung und großer Verantwortung, schließlich sorgen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Funktionieren unseres demokratischen Rechtsstaates. Schöffinnen und Schöffen haben in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter und entscheiden mit über Schuld und Strafe. Schöffinnen und Schöffen bringen sich damit aktiv in die Entscheidungen der Gerichte ein. Durch diese besondere Bürgerbeteiligung in der Rechtsprechung wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt. Wer das Schöffenamt übernimmt, hat höchste Anerkennung verdient.“

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 werden aktuell von den kreisfreien Städten und Gemeinden sowie den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt. Für das Schöffenamt können sich Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Kommune informieren und bewerben, in der sie wohnen und gemeldet sind. Bewerbungen zum Amt eines Jugendschöffen sind an das Jugendamt der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des Landkreises zu richten. Zu beachten sind die jeweiligen Bewerbungsfristen, die die Kommunen selbst bestimmen.

Bewerben können sich Personen, die deutsche Staatsbürger und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind u. a. Frauen und Männer

  • die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen,
  • die die deutsche Sprache nicht beherrschen,
  • die bestimmte Vorstrafen bzw. Verurteilungen haben,
  • gegen die strafrechtliche Ermittlungen laufen,
  • die hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik waren.

Nach der Erstellung der Vorschlagslisten bis Mitte dieses Jahres erfolgt die Wahl der neuen Schöffinnen und Schöffen durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten des Landes zwischen Mitte September und Ende Oktober 2023. Die neu gewählten Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden mit Jahresbeginn 2024 ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen.

 

Weitere Informationen:schoeffenwahl2023.de

 

Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt