Die bisherigen Bescheide sind solange gültig, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden
z.B. Abmeldung bei Wegzug, Abgabe des Hundes, Anmeldung weiterer Hund etc. Auch die
bisherigen Steuersätze gelten weiter, ebenso die Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August
und 15. November eines jeden Jahres. Auch die blauen viereckigen Hundesteuermarken, die
seit 2021 ausgegeben werden, behalten ihre Gültigkeit.
Wie nahezu in allen Städten und Gemeinden erhebt auch die Stadt Halle (Saale) eine jährliche
Hundesteuer, die quartalsweise zur Zahlung fällig wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die
Hunde vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern,
Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale) angemeldet werden.
Formulare und weiterführende Information, auch zum Zahlungsverkehr, auf halle.de unter
https://halle.de/verwaltung-stadtrat/stadtverwaltung/verwaltungsorganisation/oe-
information/team-hundesteuer/399124054
Quelle: Stadt Halle/Saale