Der Täter stritt die Tat zwar ab und auch die sonstigen Beweise reichten für eine Verurteilung eigentlich nicht aus, aber die Sprachassistentin Alexa sorgte dann doch für seiner Verurteilung.
Alexa zeichnete nämlich die gesamte Konversation zwischen Täter und Opfer unmittelbar vor der Tat auf und Amazon speicherte diese Daten vertragsgemäß.
Aus diesen aufgezeichneten Daten ergab sich eindeutig die Täterschaft des Angeklagten.
Das Gericht durfte in diesem Fall die privaten Sprachaufnahmen auch verwenden, da das Schutzgut „Leben“ höher einzustufen war, als das Schutzgut „Vertraulichkeit des Wortes“.
Also immer schön aufpassen, was ihr eurer Alexa so alles erzählt.