Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

SMS/WhatsApp vom Chef in der Freizeit erhalten - muss ich die lesen?

SMS/WhatsApp vom Chef in der Freizeit erhalten - muss ich die lesen? HP-SL

Ja! Wenn der Arbeitnehmer  weiß, dass der Arbeitgeber

den Arbeitsbeginn  /Arbeitsort  für den nächsten Tag  konkretisieren wird, besteht eine Pflicht zur Kenntnisnahme einer solchen Mitteilung auch in der Freizeit!

Das Lesen einer kurzen Nachricht stellt sich als zeitlich derart gering dar, dass es hierdurch zu keiner Unterbrechung der Ruhezeiten kommt.

 

So das BAG mit Urteil vom 23.08.2023; Az.: 5 AZR 349/22

 

Quelle: Kanzlei Stutzinger 

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com