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Halle zahlt Betreuungsgeld aus

Die Stadt Halle (Saale) zahlt ab 1. August 2013 das Betreuungsgeld aus.

Zuständig ist der Geschäftsbereich IV, Team Bundeselterngeld. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt im Fachbereich Soziales in der Südstadt, Südpromenade 30, Telefon: 0345 221 5414. Rechtsgrundlage für das Betreuungsgeld ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG). Nach § 12 Absatz 2 BEEG trägt der Bund die Ausgaben für das Elterngeld/Betreuungsgeld.

 

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