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Silvester und Heilige 3 Könige in der Saalestadt Halle - was ist zu beachten

Silvester und Heilige 3 Könige  in der Saalestadt Halle - was ist zu beachten (c) HP KB

Veränderter Entsorgungstermin der Mülltonnen wegen Heilige Drei Könige

 

Aufgrund des Feiertags Heilige Drei Könige am 6. Januar 2017 entsorgt die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter wie folgt:

Bürger, deren Entsorgungstermin auf den 6. Januar 2017 fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen schon am 4. und 5. Januar vor die Tür zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle Feiertags-Entsorgungstermine für das neue Jahr 2017 stehen im Internet unter www.hws-halle.de bereit.

Quelle: Stadtwerke Halle

 

Hinweise zum richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Einige Vorfälle aus der Silvesternacht 2015/2016

In Eisleben, Bucherstraße verklemmte sich eine gezündete Silvesterrakete zwischen den Dachziegeln eines leestehenden Hauses. Hierdurch geriet der Dachstuhl in Brand. Knapp 30 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Eisleben und Helfta waren im Einsatz.

In Eisleben, Lindenallee wurde am Donnerstag gegen 17.30 Uhr mittels Pyrotechnik ein Briefkasten zerstört. Auch in Helbra, Ottostraße wurde Silvester ein Briefkasten durch Feuerwerkskörper zerstört.

Am Neujahrsmorgen gegen 07.00 Uhr kam es zu einem Brand auf einem Balkon im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Weißenfels, Beuditzstraße. Die Freiwillige Feuerwehr war mit 18 Einsatzkräften vor Ort und löschte den Brand. Kleinmöbel und der Fußbodenbelag brannten, möglicherweise wurde das Feuer durch Pyrotechnik ausgelöst. Personen kamen nicht zu Schaden.

Hinweise zum richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk                    

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester beginnt wie jedes Jahr in Deutschland am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Die Auswahl an Feuerwerkskörpern ist groß und deren Erwerb sowie Verwendung an gesetzliche Bestimmungen gebunden, welche im Sprengstoffgesetz sowie der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt sind.

Die Polizei möchte auch in diesem Jahr einige Tipps geben, damit dem ungetrübten Spaß mit dem Silvesterfeuerwerk nichts im Wege steht.

Zunächst sollte man wissen, dass pyrotechnische Erzeugnisse, wozu auch Feuerwerkskörper gehören, entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt werden. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.

Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.

Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.

 

Die benannten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr) abgebrannt werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

 

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

- Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;

- Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2  sind nur im Freien zu verwenden;

- Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;

- Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungsstab keinesfalls in den Boden stecken;

- Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;

- Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;

- Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen;

 

 Die Polizei wünscht allen einen guten sowie unfallfreien Start in das Jahr 2017!

 

Quelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd

 

 

Handexperte mahnt zur Vorsicht mit Silvesterknallern

Mit Blick auf den Jahreswechsel warnt der Handchirurg und Chefarzt Prof. Dr. Frank Siemers vom BG Klinikum Bergmannstrost Halle vor einem leichtsinnigen Umgang mit Böllern. „Obwohl die Gefahren inzwischen bekannt sein müssten, behandeln wir im Bergmannstrost jedes Jahr in der Silvesternacht Patienten mit zum Teil schwersten Explosionsverletzungen an der Hand“, so Frank Siemers. Er leitet die Klinik für Plastische und Handchirurgie im Bergmannstrost, die das einzige zertifizierte Hand-Trauma-Zentrum in Halle und auf solche Verletzungen spezialisiert ist.

Frank Siemers mahnt deshalb einen sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern an: „Man sollte nur Feuerwerkskörper mit Gütesiegel und auf keinen Fall selbst gebastelte oder manipulierte Böller verwenden. Am sichersten sind Feuerwerkskörper, die nicht in der Hand gezündet werden müssen.  Beim Knallern sollte immer ein Sicherheitsabstand eingehhalten und auf Alkohol verzichtet werden,  denn der macht unvorsichtig. Die meisten unserer Patienten in der Silvesternacht sind alkoholisierte Männer.“

Die typischen Verletzungen zum Jahreswechsel reichen von Hautverletzungen, über abgetrennte Finger oder Fingerglieder bis zur Zerstörung der Hand. Dies geschieht beispielsweise, wenn sogenannte Polen-Böller in der geschlossenen Hand explodieren. Dabei sind Handverletzungen durch Böller für die Chirurgen besonders problematisch, da es keine glatten Schnittwunden gibt und das Nähen der Wunde entsprechend schwierig ist. Zudem ist die Hand anatomisch sehr komplex. „Bei schweren Verletzungen sind nicht nur Weichteile und Knochen betroffen, sondern auch Sehnen, Gefäße und Nerven, die chirurgisch aufwändig rekonstruiert werden müssen“, so Prof. Siemers. Zu den anspruchsvollsten Eingriffen gehört das Wiederanfügen abgetrennter Gliedmaße. Für diese Fälle steht im Bergmannstrost auch in der Silvesternacht ein 24-Stunden-Replantationsdienst bereit, um abgetrennte Gliedmaße wieder anzufügen. Doch auch wenn die Möglichkeiten etwa durch mikrochirurgische Operationstechniken weit fortgeschritten sind, bleiben meist Funktionseinschränkungen zurück. „Die Hand ist unser wichtigstes Werkzeug, eine Einschränkung kann sich stark auf die Lebensqualität auswirken.“

 

Quelle: BG Klinikum Bergmannstrost Halle

 

Fahrkarten-Automaten aus Sicherheitsgründen über Silvester außer Betrieb

Die stationären Fahrkartenautomaten der Halleschen Verkehrs-AG, einem Unternehmen der Stadtwerke,  werden über Silvester aus Sicherheitsgründen von Freitag, dem 30. Dezember 2016 ab 10 Uhr, bis Montag, dem 2. Januar 2017 bis 10 Uhr, außer Betrieb genommen. Wir empfehlen, in dieser Zeit Tickets über den Online-Shop auf https://shop.havag.com/ zu kaufen oder über die kostenlose App easy.Go auf dem Smartphone.  

Fahrkarten gibt es außerdem Silvester, 31. Dezember 2016, in den HAVAG-SERVICE-CENTERN am Marktplatz 9 bis 14 Uhr und in Neustadt von 9 bis 13 Uhr. Der HAVAG-SERVICE-PUNKT am Hauptbahnhof hat von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

 

Quelle: Stadtwerke Halle

 

Zwei zusätzliche Führungen am Silvester-Nachmittag

Altstadtbummel und Aufstieg auf die Hausmannstürme

 

Am Sonnabend, 31. Dezember, bietet die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH fünf Stadtführungen und damit zwei zusätzliche Führungen am Silvester-Nachmittag. So stehen der „Altstadtbummel“ um 13:30 Uhr und 15:00 Uhr auf dem Programm sowie gleich drei Führungen auf die Hausmannstürme der Marktkirche um 12:00, 13:00 und zusätzlich um 14:00 Uhr.

Vermehrt nutzen Gäste den Jahreswechsel, um eine Reise nach Halle zu unternehmen. Die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH reagiert auf diesen Trend und bietet vor allem für den Silvester-Nachmittag mehr touristische Angebote, Halle kennenzulernen.   

Treffpunkt für die Führungen ist vor der Tourist-Information Halle (Saale) am Marktschlösschen bzw. am Turmeingang der Marktkirche (Talamtstraße). Karten für den Altstadtbummel kosten 7,00 Euro / 5,50 Euro ermäßigt; für die Hausmannstürme 6,00 Euro / 4,50 Euro ermäßigt.

 

Über Jahreswechsel eingeschränkte Öffnungszeiten

Am Sonnabend, 31. Dezember ist die hallesche Tourist-Information von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet und schließt eine Stunde zeitiger als üblich. Am Montag, 2., sowie Dienstag, 3. Januar 2017 bleibt der Infopunkt aufgrund von Inventurarbeiten geschlossen. Ab Mittwoch, 4. Januar 2017 hat die Tourist-Info wieder regulär geöffnet.

Eintrittskarten für gebotene Stadtführungen verkaufen die Gästeführer daher direkt zur Führung. Schön wäre, wenn Gäste möglichst passend zahlen könnten. Zwischenzeitlich wird über Führungsangebote online informiert unter www.halle-tourismus.de  sowie über die Aushänge an der Tourist-Information Halle (Saale).

 

Reservierung , Informationen Stadtführungen:

Tourist-Information Halle (Saale) · Marktschlösschen

Marktplatz 13, 06108 Halle (Saale)

Tel.: 03 45-122 99 84 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.halle-tourismus.de

 

Öffnungszeiten:

Mo.- Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr / Sonnabend 31. Dezember 2016: 10:00 - 14:00 Uhr

Sonn- und Feiertag geschlossen



 

 

Ausblick Stadtführungen von Freitag, 30. Dezember 2016 bis Montag, 1. Januar 2017

Freitag, 30. Dezember

13:30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

 

14:00, 15:00 & 16:00 Uhr

Hoch hinaus auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)

(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

 

18:00 Uhr

Rundgang für Nachtschwärmer

Treffpunkt: Marktplatz/ Stadthaus

Preis/Person: 9,00 € / 7,00 € erm. (mind. 8 Personen)

 

Sonnabend, 31. Dezember

12:00, 13:00 & 14:00 Uhr

Hoch hinaus auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)

(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

 

13:30 & 15:00 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

 

Sonntag, 1. Januar

11:00 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

 

12:00 und 13:00 Uhr

Hoch hinaus auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)

(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

 

Quelle: Stadtmarketing Halle

Letzte Änderung am Mittwoch, 04 Januar 2017 08:06

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