braucht kein Bußgeld zu befürchten.
Solche Stellflächen sind rein privater Natur. Die Straßenverkehrsordnung kennt ein entsprechendes Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen 314 (weißes P auf blauem Grund) nicht.
Wer unberechtigt auf einen Mutter-Kind-Parkplatz parkt,
braucht kein Bußgeld zu befürchten.
Solche Stellflächen sind rein privater Natur. Die Straßenverkehrsordnung kennt ein entsprechendes Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen 314 (weißes P auf blauem Grund) nicht.
Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.
Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617
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