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Mutter - Kind - Parkplatz nutzen?

Wer unberechtigt auf einen Mutter-Kind-Parkplatz parkt,

braucht kein Bußgeld zu befürchten.
Solche Stell­flächen sind rein privater Natur. Die Straßen­verkehrs­ordnung kennt ein entsprechendes Zusatz­zeichen zum Verkehrs­zeichen 314 (weißes P auf blauem Grund) nicht.

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Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

Diana Stutzinger

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Torsten Vockroth
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