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Steinschüttungen an der Saale - Verwaltungsgericht gibt den Eilanträgen recht

Europäische Schutzgebiete an der Saale Europäische Schutzgebiete an der Saale Foto: NABU Sachsen-Anhalt e.V.

Die Steinschüttungen an der Saale in Halle dürfen zum großen Teil zunächst nicht weitergehen

Das Verwaltungsgericht gibt den Eilanträgen von NABU und BUND recht und untersagt die Fortführung der Arbeiten

Die Stadt Halle hatte im Sommer letzten Jahres damit begonnen, die Ufer der Saale im Stadtgebiet mittels Steinschüttungen zu befestigen. Gegen diese Schüttungen hatte es nicht nur Kritik aus der Zivilgesellschaft gegeben, sondern auch seitens des Naturschutzes. Die Naturschutzverbände BUND Sachsen-Anhalt und NABU Sachsen-Anhalt hatten daher im November beim Verwaltungsgericht Halle Eilanträge eingereicht. Ziel war es, die Steinschüttungen vorläufig zu unterbinden, bis über deren Rechtmäßigkeit endgültig entschieden wird. Das Verwaltungsgericht gab diesen Anträgen nun für die Steinschüttungen recht, die im Bereich europäischer Schutzgebiete stattfinden sollten. Das Verwaltungsgericht folgte den Anträgen von NABU und BUND, dass es durch die Steinschüttungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele sogenannter Natura 2000 - Gebiete, also europäischer Naturschutzgebiete, kommen würde. Die Stadt hatte in dem Gerichtsverfahren die Auffassung vertreten, dass dies nicht geprüft werden musste, weil es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen handelte. Diese Auffassung ist rechtlich falsch, so das Verwaltungsgericht. Die Steinschüttungen sind nun so lange untersagt, bis die Stadt eine ordnungsgemäße sogenannte Verträglichkeitsprüfung vornimmt und in deren Zuge gegebenenfalls über eine Ausnahme entscheidet. Eine solche Ausnahme darf allerdings nur zugelassen werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen und es keine Alternative gibt, die weniger stark in die Schutzgebiete eingreift. Der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Martin Schulze, begrüßt die Entscheidung: „Das Gericht betont den hohen Stellenwert des europäischen Naturschutzrechts. Die Stadt wäre gut beraten gewesen, die rechtlichen Vorgaben des Europarechts vor der Baumaßnahme zu studieren.“ Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Wir rechnen damit, dass die Steinschüttungen auch dann unzulässig bleiben, wenn die Stadt die fehlende Verträglichkeitsprüfung vornimmt. Denn die Befestigung der Ufer kann auch durch naturverträglichere Maßnahmen erfolgen, das haben wir im Verfahren aufgezeigt.“ Die Verbände argumentierten weiterhin, dass auch die Steinschüttungen unzulässig sind, die in Bereichen der Saale außerhalb europäischer Schutzgebiete durchgeführt wurden. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. BUND und NABU hatten geltend gemacht, dass für die Ausbaumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen wäre. Das Verwaltungsgericht ist dagegen der Ansicht, dass es sich dabei nur um Maßnahmen handelt, die keinen Gewässerausbau darstellen und deshalb kein Planfeststellungsverfahren erfordern. NABU und BUND werden prüfen, ob diese Frage dem Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer Beschwerde vorgelegt wird. Die Stadt Halle hat ihrerseits die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts in die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu gehen. Hinweis zum Bild: Die schraffierten Flächen zeigen, wo es an der Saale europäische Schutzgebiete gibt. In diesen Bereichen dürfen keine Steinschüttungen erfolgen.

Quelle: NABU-Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.

Letzte Änderung am Montag, 21 März 2022 11:46

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Torsten Vockroth
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