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Mindestlohn-Debatte: Studien bestätigen Kritik der IHK

Mindestlohn-Debatte:  Studien bestätigen Kritik der IHK HP KB

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) sieht sich durch aktuelle Studien in ihrer Kritik an den Plänen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes bestätigt. Aktuellen Medienberichten zufolge zeigen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, dass die sogenannten Hartz-IV-Ausgaben durch die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 weit weniger sinken würden als bisher behauptet.

 

„Dabei wird das wichtigste Argument, nämlich der drohende Verlust von Arbeitsplätzen insbesondere in Ostdeutschland, noch gar nicht berücksichtigt“, erklärt Dr. Christof Altmann, Leiter der Abteilung Standortpolitik der IHK. Einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zufolge wären Beschäftigte und Unternehmen im Osten Deutschlands besonders negativ betroffen. Bei einer Höhe von 8,50 Euro träfen die Auswirkungen eines Mindestlohnes ein Viertel der ostdeutschen Beschäftigten. Allein im Gastgewerbe wären es zwei Drittel. So heißt es in der IWH-Studie: „Die flächendeckende Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro könnte vor allem in Branchen mit einem hohen Anteil von Geringverdienern Arbeitsplätze in Gefahr bringen. Dies gilt insbesondere für geringqualifizierte Erwerbstätige. Sollte der Mindestlohn nicht durch ihre Produktivität gedeckt sein, dürften diese Arbeitsplätze wohl wegfallen.“

Die IHK kritisiert seit langem die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. „Die Ergebnisse der Untersuchungen decken sich mit unseren Befürchtungen. Besonders in Branchen wie dem Handel und dem Gastgewerbe sind viele Unternehmen nicht in der Lage, höhere Löhne zu zahlen“, betont Altmann. „Die Frage ist dann nicht, ob niedrige oder höhere Löhne gezahlt werden, sondern ob es die Arbeitsplätze dann überhaupt noch gibt.“ Sachsen-Anhalt habe mit 10,7 Prozent die vierthöchste Arbeitslosenquote aller Bundesländer. „Da wäre die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ein ‚Schildbürgerstreich‘ erster Güte, mit tragischen Folgen für die Betroffenen“, so der IHK-Experte weiter. „Wenn wir die Chancen der Menschen am Arbeitsmarkt wirklich verbessern wollen, dann dürfen wir die Arbeitskosten nicht weiter erhöhen, sondern müssen dafür sorgen, dass den Menschen netto mehr vom Lohn übrig bleibt.“    

Quelle: IHK Halle Dessau    

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Torsten Vockroth
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